Lösung für Umkleidezeit in Pflegeheimen

Die GAV-Betriebe gewähren ihnen Mitarbeitenden für das Jahr 2020 individuelle und/oder generelle Lohnerhöhungen von insgesamt 0.9 % – was den zusätzlich vom Kanton gesprochenen Mitteln entspricht. Bei der Abgeltung der Umkleidezeit zieht der GAV Langzeit dem GAV Berner Spitäler und Kliniken nach und führt ebenfalls eine Inkonvenienzzulage von CHF 50 pro Monat ein.

Im Bereich der Langzeitpflege ist dies die erste kantonsweite Lösung in der Schweiz, in der die Sozialpartner gemeinsam eine attraktive und praktikable Regelung für die Abgeltung der Umkleidezeit vereinbart haben.

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