Freiberufliche
Neu Freiberuflich im Kanton Bern?
Hier können Sie sich für das informative Webinar «Projekt Selbständigkeit» anmelden.
Melden Sie sich bei esther.gerberextra@sbk-be.ch, damit Sie aktuelle Informationen des SBK Bern erhalten.
Restkostenfinanzierung Freiberufliche Pflege
Die Berufsausübungsbewilligung als Pflegefachfrau ist ausreichend, um Restkosten mit dem Kanton Bern geltend zu machen. Die Grundlage für die ambulante Pflege im Kanton Bern bildet die verabschiedete soziale Leistungsverordnung.
Hier kann der Newsletter des Kantons Bern bestellt werden oder bereits versandte Informationen nachgelesen werden.
Bei der Aufnahme von Klientinnen und Klienten muss erfasst werden, welcher Kostenträger (Versicherung) zuständig ist. Auf pflegerische Leistungen, die über die UV, MV oder IV abgerechnet werden, darf keine Patientenbeteiligung erhoben werden. Bei der Rechnungsstellung müssen diese Klientinnen und Klienten explizit von der Patientenbeteiligung befreit werden. Hier gelten die Tarife der Sozialversicherungenhttps://sbk-asi.ch/de/pflege-und-arbeit/freiberufliche-pflege/pflegefinanzierung/ Tarifwerk.
Die Patientenbeteiligung beim Kostenträger OKP (Krankenkasse) ist bei Personen über 65 Jahren max. CHF 15.35 pro Stunde/Tag. Die Berechnung und das Merkblatt für die Patientenbeteiligung finden sich unter: Patientenbeteiligung
Freiberufliche Pflegefachpersonen finden
Pflegefachpersonen finden – die Suche ist nach Spezialitäten und nach Regionen möglich.
Informationen zum Qualitätslabel sowie freiberufliche Pflegefachpersonen die das Qualitätslabel erfüllen finden Sie auf der Website unseres Fachverbandes curacasa
Spitex-Statistik, obligatorisch - Einreichefrist 31.03.2024
- Jahresschreiben BfS Dezember 2023 (921 KB)
Schweigepflicht von Gesundheitsfachpersonen
- Leitfaden (186 KB)
- Directives générales (236 KB)