Rückerstattung des Solidaritätsbeitrags für Mitglieder eines Personalverbandes
Für den "GAV der Berner Spitäler und Kliniken" - für den "GAV Bernischer Langzeitpflege-Institutionen" drücken Sie hier.
Die in GAV-Spitälern erhobenen Solidaritätsbeiträge werden den Mitgliedern des SBK, VPOD oder VSAO auf Antrag hin zurückerstattet. Mit dem untenstehenden Onlineformular können Sie den Solidaritätsbeitrag zurückfordern.
Der Solidaritätsbeitrag im Gesamtarbeitsvertrag GAV Berner Spitäler und Kliniken beträgt CHF 3.- pro Monat.
Für die Rückerstattung muss das folgende Formular wahrheitsgetreu ausgefüllt und der Lohnausweis (inkl. 2. Seite) eingereicht werden. Die Lohndaten können abgedeckt werden, wir benötigen lediglich die Personalien, den Zeitraum des Lohnbezugs, die Angabe des Betriebs und die Ziffer 15 "Bemerkungen", wo der abgezogene Solidaritätsbeitrag deklariert ist.
Mitarbeitende der Spital STS AG und der Spitäler FMI AG benutzen bitte das PDF-Formular ganz unten und lassen es von der darin genannten Stelle bestätigen. Hier wird kein Lohnausweis benötigt.
Falls Sie die Rückerstattung nicht auf dem elektronischen Weg durchführen möchten, können Sie das untenstehende Formular herunterladen und einreichen.