Finanzielle Unterstützung
Der SBK leistet finanzielle Hilfe.Sie möchten eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren, können sich diese aber nicht leisten?
Sie sind ordentliches SBK-Mitglied und können eine Weiterbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren oder befinden sich in einer finanziellen Notlage ?
Arbeiten Sie an einem Forschungsprojekt und sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen?
Der SBK leistet in genau diesen Situationen finanzielle Hilfe. Sie finden die Antragsformulare und Reglemente unter der jeweiligen Rubrik.
Ausbildungsfinanzierung
Das Projekt des SBK und der Kobler-Reinfeldt Stiftung verhilft Menschen in einer finanziell schwierigen Situation und ohne ausreichende staatliche Unterstützung, eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren zu können.
Stipendien für die Weiterbildung für ordentliche Mitglieder
Möchten Sie eine Weiterbildung absolvieren, verfügen aber nicht über genügend finanzielle Mittel? Der SBK gewährt seinen ordentlichen Mitgliedern Stipendien für Weiterbildungen im Pflegebereich. Die Beihilfen werden in Form von nicht rückzahlbaren Stipendien oder von zinslosen Darlehen ausgerichtet. Berufliche Erstausbildungen sind davon ausgenommen. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Forschungsbeiträge
Für Beiträge an Forschungsarbeiten steht der SBK Forschungsfonds zur Verfügung.
Fürsorgestiftung
Die Fürsorgestiftung des SBK Schweiz unterstützt ordentliche Mitglieder, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden. Gründe für eine Unterstützung sind finanzielle Engpässe bedingt durch Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter oder Invalidität
Die Unterstützung erfolgt in Form von einmaligen oder Quartalsbeiträgen (gegen Vorweisen von Belegen), zinslosen Darlehen oder der Übernahme des SBK-Mitgliederbeitrags.
Die Fürsorgestiftung übernimmt keine Schuldensanierung!
Gesuchsformulare
- Gesuch Mitgliederbeitrag 2024 dt (35 KB)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter 031 380 54 64 oder verbandextra@sbk-be.ch.
Arbeitslos? Reduktion auf Mitgliederbeitrag
Wer seine Arbeitsstelle verloren hat, soll trotzdem Mitglied des SBK bleiben können. Der SBK bietet erwerbslosen Pflegenden die Mitgliedschaft zum reduzierten Jahresbeitrag von total rund 40 Franken an (Betrag kann leicht variieren).
So gehen Sie vor:
Bezahlen Sie die volle Beitragsrechnung, die Anfang Februar verschickt wird. Anschliessend richten Sie ein kurzes schriftliches Gesuch um Rückerstattung an die SBK-Geschäftsstelle, Choisystrasse 1, Postfach 8124, 3001 Bern. Dazu legen Sie eine Bestätigung bei, dass Sie Arbeitslosenleistungen beziehen sowie ihre Kontonummer oder einen ausgefüllten Einzahlungsschein.
Der einbezahlte Mitgliederbeitrag wird Ihnen anschliessend bis auf den erwähnten Betrag rückerstattet.