Rückerstattung des Solidaritätsbeitrags für Mitglieder eines Personalverbandes
Für den "GAV Bernischer Langzeitpflege-Institutionen" - für den "GAV der Berner Spitäler und Kliniken" drücken Sie hier.
Die in GAV-Heimen erhobenen Solidaritätsbeiträge werden den Mitgliedern des SBK oder VPOD auf Antrag hin zurückerstattet. Mit dem untenstehenden Onlineformular können Sie den Solidaritätsbeitrag zurückfordern.
Der Solidaritätsbeitrag im GAV Bernischer Langzeitzpflege-Institutionen beträgt CHF 4.- pro Monat.