Mitgliederbeiträge
Mit Ihrem Mitgliederbeitrag unterstützen Sie das Engagement des SBK.Ordentliche SBK-Mitgliedschaft
Beitrag | |||
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Dipl. Pflegefachpersonen mit Anstellungsgrad | 51 - 100 % | CHF 315.- | (monatlich 26.25) inkl. Sonderbeitrag |
Dipl. Pflegefachpersonen mit Anstellungsgrad | 11 - 50 % | CHF 215.- | (monatlich 17.90) inkl. Sonderbeitrag |
Pensionierte oder Dipl. Pflegefachpersonen mit Anstellungsgrad | 0 - 10 % | CHF 114.- | (monatlich 9.5) inkl. Sonderbeitrag |
Studierende (HF, BSc) und Lernende (FaGe, AGS) | ab 18 Jahren | gratis* | |
Freiberufliche | (mit Registrierung) | CHF 315.- | (monatlich 26.25) inkl. Sonderbeitrag |
Sonderbeitrag Sozialpartnerpolitik: CHF 20.00 für alle Mitglieder |
Weshalb braucht es einen Sonderbeitrag von Franken 20.00
Mit dem klaren JA zur Pflegeinitiative ist die Pflege in der Verfassung verankert. Nun geht es aber darum, aus den offenen Formulierungen der Verfassung wirksame Gesetze zu gestalten.
Bei dieser Arbeit muss Ihr Berufsverband SBK eine Führungsrolle übernehmen. Er ist die einzige Stimme der Pflege, er handelt in Ihrem Interesse, so dass alle Forderungen übernommen und nicht abgeschwächt werden. Es sind intensive, ausserordentliche Aufgaben. Sie übersteigen die bisherigen Aufgaben des Berufsverbandes. Wir alle dürfen diese nicht vernachlässigen, denn dann würde die Pflegeinitiative nicht im Sinne der Pflegenden umgesetzt.
Mit zusätzlichen personellen Ressourcen wird Ihr Berufsverband zum Beispiel
• in den Kantonen ein Monitoring führen und politische Vorstösse einreichen, um die Umsetzung voranzutreiben,
• Analysen durchführen, damit Nurse-to-Patient-Ratios entwickelt werden können,
• Studien zur Ausgabeentwicklung und Finanzierung der Pflegeleistungen durchführen.
Beschluss und Bezahlung Sonderbeitrag
Das oberste Organ des SBK hat an der Delegiertenversammlung vom Juni 2022 beschlossen, einen Sonderbeitrag zu erheben, damit die zusätzlichen Aufgaben bewältigt werden können. Die Delegiertenversammlung besteht aus Mitgliedern des SBK. Da es sich um einen Entscheid der Delegiertenversammlung handelt, ist der Sonderbeitrag Bestandteil des Beitrags und muss bezahlt werden. Für eine Kündigung der Mitgliedschaft gelten die statutarischen Regelungen. Der Austritt kann nur auf Ende eines Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. D.h. auf den 30. September 2023 für das Folgejahr 2024.
Im Sinne der Mitglieder
Was der SBK fordert, entspricht den Forderungen der Mehrheit der Mitglieder. Die Mitgliederumfrage von 2021 zeigte, dass die Verbesserung der Arbeitsbedingungen oberste Priorität hat. Gemäss den Mitgliedern sollen diese mit folgenden Massnahmen erreicht werden: Mehr als die Hälfte der befragten Mitglieder setzen die Prioritäten bei besseren Stellenplänen und mehr Personal auf den Schichten (69 %) sowie Lohnerhöhungen (58 %). Am 25. Januar 2023 informierte der Bundesrat über die im neuen Gesetz vorgesehenen strengeren Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen und die Verpflichtung der Arbeitgebenden, bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen Lohnzuschläge zu zahlen. Das sind erste positive Schritte bei der Umsetzung der Pflegeinitiative, die auch vom SBK gelenkt wird.
Als SBK-Mitglied bestimmen Sie die Verbandspolitik mit. Zum Beispiel an der Hauptversammlung Ihrer Sektion. Wir freuen uns, wenn wir gemeinsam die Pflege weiterbringen.
Mitgliederkategorie FaGe & AGS (Health Care Assistant/HCA)
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Anstellungsgrad | 51 - 100 % | CHF 190.- | (monatlich 15.80) |
Anstellungsgrad | 0 - 50 % | CHF 156.- | (monatlich 13.-) |
Lernende ab 18. Lebensjahr | (FaGe, AGS) | gratis |
Was bedeutet HCA?
Health Care Assistant (HCA) = Internationale Bezeichnung für Berufsabschlüsse in Gesundheits- und Krankenpflege auf Sekundarstufe II.
HCA sind Fachpersonen Gesundheit (FaGe) und Assistent:innen Gesundheit und Soziales (AGS).
Die HCA werden beim SBK Bern als separate Mitgliederkategorie (nicht ordentliche SBK-Mitglieder) geführt.
- Gemäss DV-Entscheid von 2016 können je Sektion maximal 3 HCA als Delegierte für die DV gewählt werden (siehe Art. 33.3 der Statuten SBK Schweiz).
- HCA können an der GV des SBK Bern teilnehmen und abstimmen. Entscheide der GV sind jedoch nur rechtsgültig, wenn auch eine Mehrheit der ordentlichen Mitglieder zustimmt. Massgebend ist das jeweilig aufgrund der Statuten erforderliche Mehr.
- HCA profitieren von sämtlichen Dienstleistungen des SBK Bern zu den gleichen Konditionen wie ordentliche SBK-Mitglieder – beispielsweise von kostenloser Rechtsberatung, Reduktion auf alle SBK-Weiterbildungen, Kongresse und Tagungen.
Arbeitslos? Reduktion auf Mitgliederbeitrag
Sind Sie ordentliches SBK-Mitglied und haben Sie Ihre Arbeitsstelle verloren? Dann sollen Sie trotzdem Mitglied bleiben können. Der SBK bietet erwerbslosen Pflegenden die Mitgliedschaft zum reduzierten Jahresbeitrag von total rund 40 Franken an (Betrag kann leicht variieren).
So gehen Sie vor:
Bezahlen Sie die volle Beitragsrechnung, die Anfang Februar verschickt wird. Anschliessend richten Sie ein kurzes schriftliches Gesuch um Rückerstattung an die SBK-Geschäftsstelle, Choisystrasse 1, Postfach 8124, 3001 Bern. Dazu legen Sie eine Bestätigung bei, dass Sie Arbeitslosenleistungen beziehen sowie ihre Kontonummer oder einen ausgefüllten Einzahlungsschein.
Der einbezahlte Mitgliederbeitrag wird Ihnen anschliessend bis auf den erwähnten Betrag rückerstattet.