Kündigung der Mitgliedschaft
Liebes SBK Bern-Mitglied
Sie möchten nicht mehr von den Vorteilen der SBK-Mitgliedschaft profitieren und austreten? Dann benötigen wir Ihre schriftliche Kündigung mit nachfolgendem Formular oder per Post (muss nicht eingeschrieben sein) mit Angabe des Austrittsgrundes.
Sie können jeweils auf Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten austreten. Somit muss die Kündigung bis am 30. September mit untenstehendem Formular oder per Post (Poststempel) abgeschickt werden, damit sie für das Folgejahr wirksam wird. Den Auszug aus unseren Sektionsstatuten finden Sie unten.
An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich für Ihre Mitgliedschaft und wünschen Ihnen alles Gute.
Formular Kündigung Mitgliedschaft (nur für Mitglieder der Sektion Bern) per 31.12.2025
Auszug aus den Statuten der SBK Sektion Bern: Art. 11 Austritt von ordentlichen Mitgliedern
1 Der Austritt von ordentlichen Mitgliedern kann vorbehältlich Abs. 2 und 4 grundsätzlich nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Er muss der Sektion Bern mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich mitgeteilt werden.
2 Die ordentliche Mitgliedschaft als Studierende/r endet auf Ende des Kalenderjahres, in dem die/der Studierende die Ausbildung abgeschlossen hat oder mit dem vorzeitigen Austritt aus der Ausbildungsstätte.
3 Ohne Austrittserklärung gilt die/der Studierende auf Beginn des dem Abschluss der Ausbildung folgenden Kalenderjahres als ordentliches Mitglied im Sinne von Art. 8 Abs. 1 litt. a.
4 Die Sektion Bern meldet ordentliche Mitglieder, die den Arbeits- oder Wohnort wechseln, der neu zuständigen Sektion des SBK zum Übertritt. Damit ist das ordentliche Mitglied aus der abgebenden Sektion Bern ausgetreten.
Mitglieder können aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden.