Lohnmassnahmen 2020 bringen kantonsweite Lösung für Umkleidezeit
Die Sozialpartnerinnen des GAV Berner Spitäler und Kliniken haben sich auf einen gemeinsamen Lohnbeschluss geeinigt. Per 1. April 2020 werden folgende Massnahmen umgesetzt:
1. Individuelle Lohnmassnahmen
• Insel Gruppe: 0,5% der Bruttolohnsumme
• Berner Spitäler und Kliniken: 0,4% der Bruttolohnsumme
2. Einmalprämien
Bei Erreichung eines vordefinierten EBITDAR-Wertes für das Jahr 2020 werden Anfang 2021 Einmalprämien ausbezahlt.
• Insel Gruppe:
EBITDAR-Marge von 7.5% > geldwerte Prämie in der Höhe von 0,1% der Lohnsumme
EBITDAR-Marge von 8.0% > geldwerte Prämie in der Höhe von 0,2% der Lohnsumme
EBITDAR-Marge von 8.5% > geldwerte Prämie in der Höhe von 0,3% der Lohnsumme
EBITDAR-Marge von 9.0% > geldwerte Prämie in der Höhe von 0,4% der Lohnsumme
• Berner Spitäler und Kliniken:
EBITDAR-Marge von mind. 8% > geldwerte Prämie in der Höhe von 0,3% der Lohnsumme
3. Umkleidezeit
Ab 1. April 2020 wird eine Inkonvenienzzulage für dasjenige Personal ausgerichtet, das sich auf Anweisung der Arbeitgeberin im Betrieb vor Dienstbeginn und ausserhalb der Arbeitszeit umkleiden muss.
• Insel Gruppe: CHF *60 / Monate (12 Zahlungen pro Jahr), angepasst an den Beschäftigungsgrad
• Berner Spitäler und Kliniken: CHF 50 / Monate (12 Zahlungen pro Jahr), angepasst an den Beschäftigungsgrad
(*Der höhere Betrag berücksichtigt die im Durchschnitt längere Wegzeit.)
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